Zu unseren Dienstleistungen gehören auch die Durchführung von Sicherheitsaudits von Anlagensystemen und die Anpassung von Maschinen oder technologischen Linien an Mindestanforderungen.Was die Mindestanforderungen betrifft, so werden gemäß den einzelstaatlichen Vorschriften (Reg. MG ABl. L 225, 21.12 2002 Nr. 191 Artikel. 1596) und europäisch (Richtlinie 2009/104/EG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, sicherzustellen, dass die von den Arbeitnehmern bei der Arbeit verwendeten Geräte (einschließlich Maschinen und Geräte) den Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz (MW) entsprechen.

Die Anpassung kann vom Arbeitgeber selbst vorgenommen werden, aber ohne ausreichende Kompetenz birgt dies ein hohes Risiko. Wir helfen Ihnen, Ihre Arbeitsplatzausrüstung zu überprüfen und an MW anzupassen. Wir bereiten Arbeitsplätze und Maschinen auf geltende Normen vor. Wir ändern oder implementieren entsprechende Sicherheitsfunktionen: Wachen, Scanner, Sicherheitsschleusen.

Welche Aktivitäten umfasst das Sicherheitsaudit?

Um ein Sicherheitsaudit effektiv durchführen zu können, folgen wir einem individuell entwickelten Plan:

  • Identifizierung von Inkompatibilitäten in der Maschine,
  • Bedrohungsanalyse und Bewertung der Benutzersicherheit,
  • Erstellung der Dokumentation,
  • Design, Implementierung und Implementierung von Lösungsempfehlungen,
  • Abschließende Validierung – Überprüfung, ob die implementierten Sicherheitsverfahren ausreichen, um die Standards zu erfüllen.

Sicherheitsbericht

Der von uns erstellte Bericht berücksichtigt die vorhandene Spezifität des Arbeitsplatzes, weshalb Empfehlungen nach der Inspektion gut an die Gegebenheiten des Unternehmens angepasst und einfach umzusetzen sind. Manchmal erhöhen unsere Empfehlungen nicht nur die Sicherheit der Mitarbeiter, sondern tragen auch dazu bei, die Effizienz der Geräte zu verbessern und die Produktivität zu steigern.